Steuern
„Steuerfrei in Dubai“ ist ein Verkaufsargument, keine Steuerberatung. Die Wahrheit ist besser als der Mythos: sehr niedrige Steuern in den VAE, aber nur für Strukturen, die sauber aufgesetzt sind und zu Ihrem Wohnsitz passen.
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0 %
Einkommensteuer auf Privatpersonen
9 %
Corporate Tax über der Freigrenze
5 %
VAT (Umsatzsteuer)
Gehälter, Dividenden und Kapitalerträge von Privatpersonen werden in den VAE nicht besteuert. Der Kern der Attraktivität für Unternehmer mit Wohnsitz vor Ort.
Seit 2023 zahlen Unternehmen 9 % auf Gewinne oberhalb der Freigrenze von 375.000 AED. Registrierung und jährliche Erklärung sind Pflicht, auch bei 0 % Ergebnis.
Qualifying Freezone Persons zahlen 0 % auf qualifizierte Einkünfte. Geknüpft an Substanz, Einkunftsarten und Compliance. Ein Status, den man pflegen muss.
Ab 375.000 AED steuerbarem Umsatz ist die Registrierung Pflicht. Exporte von Dienstleistungen sind häufig mit 0 % steuerbar. Die Details entscheidet Ihr Leistungsort.
Gut zu wissen
Die VAE-Seite ist nur die halbe Rechnung. Deutschland hat das Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE auslaufen lassen. Ihr Schutz vor doppeltem Zugriff hängt damit vollständig an sauberen Fakten: Wo ist Ihr Lebensmittelpunkt? Wo wird die Gesellschaft tatsächlich geleitet? Gibt es eine Betriebsstätte in Deutschland?
Dazu kommen Wegzugsbesteuerung bei wesentlichen Beteiligungen und die Hinzurechnungsbesteuerung für passive Einkünfte. All das ist beherrschbar, mit Planung vor dem Umzug und Substanz in den VAE. Wir liefern die VAE-Struktur und arbeiten auf Wunsch direkt mit Ihrem Steuerberater zusammen; steuerliche Beratung zu deutschem Recht erbringen wir nicht.
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So pauschal: nein. In den VAE fallen ggf. 9 % Corporate Tax und 5 % VAT an; als Freezone-Gesellschaft sind 0 % möglich. Entscheidend ist aber Ihr persönlicher Wohnsitz: Wer in Deutschland ansässig bleibt, bleibt dort steuerpflichtig. Unabhängig von der Firma in Dubai.
Seit dem Auslaufen des DBA Deutschland–VAE gibt es keinen Abkommensschutz mehr. Praktisch heißt das: Die Fakten müssen eindeutig sein. Echter Wohnsitzwechsel, Geschäftsleitung in den VAE, keine deutsche Betriebsstätte. Grauzonen, die früher das DBA abgefedert hat, sind heute Risiken.
Unter 375.000 AED Gewinn fällt keine Corporate Tax an, aber Registrierung und jährliche Steuererklärung sind trotzdem Pflicht. Wir übernehmen die Registrierung bei der Gründung und stellen die laufende Compliance sicher.
Über tatsächlichen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt in den VAE; das Tax Residency Certificate setzt je nach Zweck bestimmte Aufenthaltstage voraus. Das Residence Visa allein genügt nicht. Planung der Aufenthaltstage gehört zur Struktur.
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